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Was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs?

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Durch eine Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG), dürfen ab dem 01. Juli 2024 die Kabelfernsehgebühren nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Deshalb ist es als Mieter:in wichtig, sich rechtzeitig zu informieren und aktiv zu werden. Um weiterhin die volle Sendervielfalt zu genießen, können Sie über uns ganz unkompliziert Ihren eigenen TV oder IPTV Vertrag buchen.

TVRadio oder IPTV - ein Erlebnis für die ganze Familie.

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