Sind Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Beschwerdeanliegens noch nicht zufrieden oder sehen Sie nach unserer gemeinsamen Klärung noch offene Punkte? Als Verbraucher haben Sie dann die folgende Möglichkeit:
Schlichtungsstelle:
Nach § 68 Telekommunikationsgesetz besteht die Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren vor der Bundesnetzagentur einzuleiten, wenn es zwischen dem Endnutzer und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der mit den in § 68 TKG aufgeführten Normen zusammenhängt. Hierzu muss ein Antrag bei der Bundesnetzagentur gestellt werden. Der Antrag ist zu richten an:
Schlichtungsstelle Telekommunikation
Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
Telefon: 030 22480-590 (elektronische Benutzerführung)
Fax: 030 22480 - 518
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Nähere Details zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/TK-Schlichtung
Verbraucherinformation
Wir sind dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.